Sunrise | Handy-, Internet- und TV-Abos für die Schweiz

Business Ethics

Sunrise hat sich dem Ziel verschrieben, ihre Geschäfte moralisch und in Beachtung aller geltenden Gesetze zu führen.

Das bedeutet im Folgenden:

  • Sunrise wendet eine Nulltoleranzstrategie hinsichtlich Bestechung an und verbietet jegliche Zahlung bzw. Annahme von Bestechungen.

  • Die Beachtung des Antibestechungsreglements wird durchgesetzt und jegliche Nichtbeachtung führt zu disziplinarischen Sanktionen.

  • Geschenke und Einladungen, die ausgesprochen oder angenommen werden, müssen bescheiden, angemessen und nur gelegentlich sein. Übersteigen sie einen gewissen Wert ist die Prüfung und Bewilligung durch die verantwortliche Stelle erforderlich.

  • Sponsoring, Zuschüsse für legitime Zwecke (z.B. Forschung, Ausbildungsfinanzierungen bzw. -zuschüsse) sowie von Sunrise geleistete Spenden für humanitäre oder wohltätige Zwecke sind zulässig, sofern sie von der verantwortlichen Stelle geprüft und bewilligt worden sind.

  • Sunrise verpflichtet sich ihre Geschäfte im Einklang mit dem Wettbewerbs- und Kartellrechts auszuführen und unterstützt und fördert einen funktionierenden Wettbewerb.

  • Sunrise fordert, dass alle Mitarbeitenden sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die bei ihrer Tätigkeit mit wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragestellungen in Berührung kommen, die Grundprinzipien des Wettbewerbs- und Kartellrechts verstehen und anwenden können.

  • Verstösse gegen die Wettbewerbs- und Kartellrecht Policy führen zu disziplinarischen Sanktionen.

  • Der Compliance Officer gibt Empfehlungen ab, berät und unterstützt alle Mitarbeiter, Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragestellungen.

  • Mitarbeitende und Mitglieder der Geschäftsleitung werden regelmässig im Rahmen des Compliance E-Learnings im Hinblick auf diese Werte, Richtlinien und Gesetze geschult.

  • Mitarbeitende und Mitglieder der Geschäftsleitung werden regelmässig über interne News auf diese Themen aufmerksam gemacht.

  • Mitarbeitende können Verstösse gegen das Antibestechungsreglement oder gegen die Wettbewerbs- und Kartellrecht Policy (anonym) über das Whistleblowing Portal melden oder sich direkt mit der verantwortlichen Stelle in Verbindung setzen.

  • Über Verstösse gegen das Antibestechungsreglement oder gegen die Wettbewerbs- und Kartellrecht Policy wird der Prüfungsausschuss entsprechend informiert.